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Nationaler Weg

Wenn Sie nur Schutz im einigen Europäischen Ländern möchten, dann ist es besser, den Weg der nationalen Patentanmeldung zu gehen. Bei diesem Weg wird der Patentantrag bei den jeweiligen Patentämtern direkt in den Ländern, bei denen Sie ein Patent anmelden möchten, eingereicht.

Dabei gelten die jeweiligen Patentrechte der einzelnen Länder, die aber weitestgehend an das europäische Patentübereinkommen (EPÜ) angeglichen wurden. Genauere Informationen zum jeweiligen Patentrecht erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern im Ausland oder natürlich auch bei uns.

Bei der Prüfung Ihres Antrages verwenden die unterschiedlichen Staaten zwei verschiedene Verfahren: Entweder  das Registrierverfahren oder das Prüfungsverfahren.

Wenn Sie sich nachträglich dazu entscheiden, in weiteren Ländern mit Ihrem anerkannten Patent einen Antrag zu stellen, können sie mit Ihrem sogenannten" Priortätsanspruch" eine Nachanmeldung für Ihre Erfindung erwirken und Ihren Anspruch auf ihre Erfindung auch in den anderen Ländern geltend machen.

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