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Markenschutz International

Um eine Marke international zu schützen, müssen Sie bereits ein Markenschutzrecht auf nationaler Ebene oder auf europäischer Ebene erworben haben. Nach dem Erwerb eines Markenschutzrechts auf diesen zwei Ebenen, kann Ihr Antrag auf ein internationales Schutzrecht  übertragen werden. Ein Internationales Markenschutzrecht - auch IR Markenrecht genannt - wird bei der WIPO angemeldet. Die Anmeldegebühren sind unterschiedlich je nach Markenart und Land, in dem angemeldet werden soll. Wenn das Schutzrecht von der WIPO genehmigt wurde, wird der Schutzgesuch in den einzelnen Ländern hinterlegt. Die einzelnen Länder können Ihre Marken ablehnen, aber diese Ablehnung hat keinerlei Auswirkung auf den Markenschutz Ihrer Marke in anderen Ländern. Je nach Anmeldung hat das Schutzrecht Ihrer Marke eine andere Dauer. Wenn Sie Ihre Marke nach dem MMA-Verfahren anmelden, dann beträgt die Schutzrechtsdauer 20 Jahre. Wenn sie Ihre Marke nach dem PMMA-Verfahren anmelden, dann beträgt die Schutzrechtsdauer 10 Jahre. Das Schutzrecht kann beliebig oft verlängert werden. Die IR Marke ist nach der Anmeldung fünf Jahre lang von der Basismarke abhängig. Wird in den ersten fünf Jahren die Basismarke gelöscht oder wird dagegen Klage eingereicht, verfällt das internationale Schutzrecht. Erst nach  Ablauf der fünf Jahre ist der internationale Schutz unabhängig von der Basismarke.

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