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Anmeldung internationaler Weg

Um Ihre Erfindung in fast jedem Staat dieser Welt schützen zu lassen, gibt es die Möglichkeit, über den Internationalen Weg oder mit dem PCT-Verfahren ein Patent in 152 Staaten zu erwirken. Der Internationale Weg dauert im Schnitt etwa 30 Monate und ist für Sie interessant, wenn Sie eine größere Firma haben, die auch global arbeitet oder wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, die Global einsetzbar ist. Wenn das gegeben ist, steht Ihnen der Weg zu einem Internationalen Patent  offen. 

Hier ein kleiner Überblick, wie ein solches Patentierungsverfahren aussieht:

Monat 0:

Die Einreichung der Patentanmeldung beim regionalen Patentamt oder der WIPO. (Mit Einreichung dieses Antrages entsteht auch der Proritätsanspruch, den Sie auf Ihre Erfindung haben)

Monat 12.

Nach Annahme der Patentanmeldung erfolgt das Einreichen der Patentanmeldung bei der internationalen Behörde des PCT-Anmeldeamtes.

Monat 16.

Eine internationale Recherche wird durchgeführt bei der internationalen Recherchebehörde ISA. Bei dieser wird die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung geprüft und gegebenenfalls festgestellt.

Monat 18.

Wenn die Recherche ergebnislos war und die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung festgestellt wurde, wird Ihre Erfindung veröffentlicht. Außerdem bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid darüber.

Monat 22.

Zu dieser Zeit können Sie optional eine weitere Recherche-Anforderungen stellen oder eine vorläufige Prüfung verlangen. Dies ist aber nicht verpflichtend.

Monat 28.

Es erfolgt entweder eine Übermittlung von IPRP2 oder SISR, wenn Sie eine Recherche oder eine vorläufige Prüfung verlangt haben.

Monat 30.

das Patent wird erteilt, und Sie  können sich die Länder aussuchen, bei denen sie das Patent nationalisieren lassen möchten.

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